Staatliche Förderungen

Die Energie-Rückgewinnungs-Systeme (ERS) der smartE5 GmbH werden in vielen Ländern gefördert.

In Deutschland werden die ERS durch folgende Institutionen bzw. Einrichtungen durch z. B. zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse gefördert:

 

Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

 

Beispiel 1:
KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme, KfW-Kredit 295:
Die Energie-Rückgewinnungs-Systeme (ERS) der smartE5 GmbH, inklusive jeweils aller erforderlichen Integrations-, Bau- und Infrastrukturmaßnahmen, können vom Käufer bis zu 100 % über die KfW mit einem Sonderzinssatz ab 1,0 % finanziert werden. Voraussetzung hierfür: Von einem gelisteten KfW-Energieberater muss im Vorfeld ein individuelles Abwärmekonzept erstellt  werden (die Kosten für die Erstellung des Abwärmekonzepts sind ebenso förderfähig). Der Käufer kann nach ERS-Inbetriebnahme und Abwärme-Nutzungsbestätigung eines gelisteten KfW-Energieberaters zusätzlich einen einmaligen Zuschuss (Gutschrift auf die gesamte Finanzierungshöhe) in Höhe von 30 % bis 40 %, abhängig von der Unternehmensgröße, erhalten.

Beispiel 2:
BAFA-Energieeffizienzprogramm – Abwärme:
Bei der BAFA kann der Käufer einen direkten Zuschuss in Höhe von 30 % bis 40 %, abhängig von der Unternehmensgröße, beantragen.

KfW: Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft
KfW: Merkblatt Kredit 295

Die smartE5 GmbH kooperiert bundesweit mit 16 Energieberatungsgesellschaften, die insgesamt mehr als 400 Energieberater beschäftigen.

Das erfahrene Team der smartE5 GmbH steht als erste Anlaufstelle für Fragen zu ERS-relevanten Förderprogrammen sehr gerne zur Verfügung.